CareLit Fachartikel
Hausärztlicher und fachärztlicher Versorgungsbereich: Gliederung ist verfassungsgemäß
BE · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
431717
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A-3062 (62) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 47, 26. November 1999 V A R I A RECHTSREPORT Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz, die vertragsärztliche Versorgung in einen hausärztlichen und in einen fachärztlichen Versorgungsbereich gemäß § 73 SGB V zu gliedern. Die Trennung der Versorgungsbereiche ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts auch mit Artikel 12 Abs. 1 GG vereinbar. Die beschriebene Gliederung diene dem Gemeinwohl. Die Regelungen seien auch verhältnisgemäß; sie seien zur
Schlagworte
hausärztliche Versorgung
fachärztliche Versorgung
Verfassungsgericht
Gebührenordnung
Schwellenwert
Beihilfe
ärztliche Leistungen
Gemeinwohl
Health Care Delivery
Health Policy
Legal Aspects
Medical Fees
Constitutional Law
Physician's Role
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