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Hausärztlicher und fachärztlicher Versorgungsbereich: Gliederung ist verfassungsgemäß

BE · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
431717
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
BE
Ausgabe
Heft 47 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A-3062 (62) Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 47, 26. November 1999 V A R I A RECHTSREPORT Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz, die vertragsärztliche Versorgung in einen hausärztlichen und in einen fachärztlichen Versorgungsbereich gemäß § 73 SGB V zu gliedern. Die Trennung der Versorgungsbereiche ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts auch mit Artikel 12 Abs. 1 GG vereinbar. Die beschriebene Gliederung diene dem Gemeinwohl. Die Regelungen seien auch verhältnisgemäß; sie seien zur

Schlagworte

hausärztliche Versorgung fachärztliche Versorgung Verfassungsgericht Gebührenordnung Schwellenwert Beihilfe ärztliche Leistungen Gemeinwohl Health Care Delivery Health Policy Legal Aspects Medical Fees Constitutional Law Physician's Role Deutsches Ärzteblatt