CareLit Fachartikel
In-vitro-Fertilisation: Kritik an der Kritik
Schleyer, M. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Dokument
431803
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BSeuchG § 52 (2) die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhangs. Ein Beweis muß und kann sowieso nicht geliefert werden. Den Spekulationen beziehungsweise Konstruktionen von Impfschäden sind somit „Tür und Tor geöffnet“. Wir sind als Impfende ausführendes Organ des staatlichen Willens. Der Staat haftet aber im Schadensfall nur zeitlich begrenzt und ohne Schmerzensgeld. Impfärzte können nichts in bezug auf Impfschäden beeinflussen, sie nicht verhindern. Man weiß zum Zeitpunkt der Impfung meist
Schlagworte
In-vitro-Fertilisation
Reproduktionsmedizin
Impfschäden
Immunstatus
Autoimmunerkrankungen
Kindersterblichkeit
medizinische Notwendigkeit
Behandlung
Gesundheitsversorgung
Krankenhaus
In Vitro Fertilization
Reproductive Medicine
Vaccine Adverse Effects
Autoimmune Diseases
Child Mortality
Medical Necessity