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630-Mark-Stellen: Durch Zuschuß netto mehr als vorher

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
431917
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 44 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Um das sogenannte 630Mark-Gesetz hat es viel Ärger gegeben. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Mit ganz legalen „Bonbons“ können sie die hohe Steuerund Sozialabgabenlast ihrer Arbeitnehmer vergessen machen oder sogar überkompensieren. Beispiele: > Wird in der Nacht oder an Sonnund Feiertagen gearbeitet, kann der Arbeitgeber steuerund sozialabgabenfreie Zuschläge zahlen. Wer zwischen 20 und sechs Uhr Dienst hat, darf sich über einen „Netto-Zuschuß“ von 25 Prozent des Normallohns freuen.

Schlagworte

630Mark-Gesetz Arbeitgeber Zuschüsse Steuerfreiheit Sozialabgaben Teilzeitkraft Kinderbetreuung Sonntagszuschlag Fahrtkosten Bruttolohn Nettolohn Arbeitszeit Employment Taxation Social Security Child Care