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„BF„ zu „WF„

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 44 · S. 1 bis 1

Dokument
431919
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 44 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

so hätte diese Teilzeitkraft sogar rund 30 DM mehr in der Tasche als eine Kollegin. WB Kein gutes Pfand Lebensversicherungen können nicht verpfändet werden. Selbst wenn eine Police einem Gläubiger zur Sicherung eines Darlehens ausgehändigt wurde, hat er keinen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Er kann allerdings die Auszahlung an den Schuldner erschweren, solange das Darlehen noch nicht zurückgezahlt wurde. (Oberlandesgericht Koblenz, Az. : 3 U 579/98) WB „BF“ zu „WF“ Beträgt

Schlagworte

Teilzeitkraft Lebensversicherungen Auszahlung Eigentumswohnung Preis Mieter Wirtschaftsstrafgesetz Schadensersatz Wohnungseigentum Trennwand Einspruchsrecht Insurance Real Estate Economic Competition Legal Liability Property Law