CareLit Fachartikel
„BF„ zu „WF„
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
431919
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
so hätte diese Teilzeitkraft sogar rund 30 DM mehr in der Tasche als eine Kollegin. WB Kein gutes Pfand Lebensversicherungen können nicht verpfändet werden. Selbst wenn eine Police einem Gläubiger zur Sicherung eines Darlehens ausgehändigt wurde, hat er keinen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Er kann allerdings die Auszahlung an den Schuldner erschweren, solange das Darlehen noch nicht zurückgezahlt wurde. (Oberlandesgericht Koblenz, Az. : 3 U 579/98) WB „BF“ zu „WF“ Beträgt
Schlagworte
Teilzeitkraft
Lebensversicherungen
Auszahlung
Eigentumswohnung
Preis
Mieter
Wirtschaftsstrafgesetz
Schadensersatz
Wohnungseigentum
Trennwand
Einspruchsrecht
Insurance
Real Estate
Economic Competition
Legal Liability
Property Law