CareLit Fachartikel
Teure Villa
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
431920
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
so hätte diese Teilzeitkraft sogar rund 30 DM mehr in der Tasche als eine Kollegin. WB Kein gutes Pfand Lebensversicherungen können nicht verpfändet werden. Selbst wenn eine Police einem Gläubiger zur Sicherung eines Darlehens ausgehändigt wurde, hat er keinen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Er kann allerdings die Auszahlung an den Schuldner erschweren, solange das Darlehen noch nicht zurückgezahlt wurde. (Oberlandesgericht Koblenz, Az. : 3 U 579/98) WB „BF“ zu „WF“ Beträgt
Schlagworte
Lebensversicherungen
Darlehen
Mieter
überteuerte Miete
Wohnungsmarkt
Schadensersatz
Eigentumswohnungen
Wohnungseigentum
Trennwand
Wirtschaftsstrafgesetz
Insurance
Loans
Rent
Housing
Compensation
Real Estate