CareLit Fachartikel
Aus zwei mach eins
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Dokument
431922
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
so hätte diese Teilzeitkraft sogar rund 30 DM mehr in der Tasche als eine Kollegin. WB Kein gutes Pfand Lebensversicherungen können nicht verpfändet werden. Selbst wenn eine Police einem Gläubiger zur Sicherung eines Darlehens ausgehändigt wurde, hat er keinen Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Er kann allerdings die Auszahlung an den Schuldner erschweren, solange das Darlehen noch nicht zurückgezahlt wurde. (Oberlandesgericht Koblenz, Az. : 3 U 579/98) WB „BF“ zu „WF“ Beträgt
Schlagworte
Eigentumswohnung
Trennwand
Wohnungseigentum
Einspruchsrecht
Schadensersatz
Lebensversicherung
Real Estate
Insurance
Liability
Property Law
Risk Assessment
Housing
Deutsches Ärzteblatt