CareLit Fachartikel
Wann reguliert die Versicherung den Schaden nicht?
rco · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Dokument
432015
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer an eigenem Hab und Gut durch bodenlosen Leichtsinn – „grobe Fahrlässigkeit“, wie es fachlich korrekt heißt – einen Schaden verursacht, geht leer aus. Das gilt auch, wenn er eigentlich versichert ist. Die Versicherten müssen die Folgen allzu großer Unachtsamkeit und ausgelassener Narreteien ebenso auf die eigene Kappe nehmen wie den absichtlich herbeigeführten Schaden. Mitunter ist es aber für die Versicherer schwer zu entscheiden, ob Schäden durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit
Schlagworte
grobe Fahrlässigkeit
Schadensregulierung
Versicherung
Hausratversicherung
Kasko-Schutz
Haftpflichtschäden
Verkehrsrechtsanwälte
HUK-Coburg
Allianz
DEVK
Schadensersatz
Telefonservice
Insurance
Negligence
Liability
Compensation