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Anwälte loben HUK-Coburg

rco · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 43 · S. 1 bis 1

Dokument
432016
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 43 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Wer an eigenem Hab und Gut durch bodenlosen Leichtsinn – „grobe Fahrlässigkeit“, wie es fachlich korrekt heißt – einen Schaden verursacht, geht leer aus. Das gilt auch, wenn er eigentlich versichert ist. Die Versicherten müssen die Folgen allzu großer Unachtsamkeit und ausgelassener Narreteien ebenso auf die eigene Kappe nehmen wie den absichtlich herbeigeführten Schaden. Mitunter ist es aber für die Versicherer schwer zu entscheiden, ob Schäden durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit

Schlagworte

grobe Fahrlässigkeit Schadensregulierung HUK-Coburg Hausratversicherung Kasko-Schutz Verkehrsrechtsanwälte Versicherer Haftpflichtschäden Schadensersatz Versicherungsrecht Negligence Insurance Liability Automobile Insurance Risk Management Legal Services