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Gesundheitsreform: Rechtsverstöße moniert

Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 42 · S. 1 bis 1

Dokument
432042
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Clade, H.
Ausgabe
Heft 42 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Aus Bund und Ländern Kompromiß für Ärzte bei Fahrtenbuch erzielt BONN. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, hat einen „brauchbaren Kompromiß“ mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich des Fahrtenbuchs für steuerliche Zwecke erzielt. Danach läßt das BMF es in Zukunft zu, daß im Fahrtenbuch selbst nur „Patientenbesuch“ vermerkt wird. Namen und Anschrift der aufgesuchten Patienten müssen vom Arzt in einem getrennten Verzeichnis festgehalten werden. Das

Schlagworte

Gesundheitsreform Rechtsverstöße Datenschutz Fahrtenbuch Sozialgesetzbuch Wettbewerbsrecht Krankenkassen Rehabilitation Vorsorge Ärzte Patienten Health Care Reform Privacy Medical Records Social Security Competition Law