CareLit Fachartikel
Gesundheitsreform: Rechtsverstöße moniert
Clade, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
432042
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Kompromiß für Ärzte bei Fahrtenbuch erzielt BONN. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, hat einen „brauchbaren Kompromiß“ mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich des Fahrtenbuchs für steuerliche Zwecke erzielt. Danach läßt das BMF es in Zukunft zu, daß im Fahrtenbuch selbst nur „Patientenbesuch“ vermerkt wird. Namen und Anschrift der aufgesuchten Patienten müssen vom Arzt in einem getrennten Verzeichnis festgehalten werden. Das
Schlagworte
Gesundheitsreform
Rechtsverstöße
Datenschutz
Fahrtenbuch
Sozialgesetzbuch
Wettbewerbsrecht
Krankenkassen
Rehabilitation
Vorsorge
Ärzte
Patienten
Health Care Reform
Privacy
Medical Records
Social Security
Competition Law