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Gesundheitsreform 2000 - Was bleibt übrig?

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 42 · S. 1 bis 1

Dokument
432045
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 42 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Aus Bund und Ländern Kompromiß für Ärzte bei Fahrtenbuch erzielt BONN. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, hat einen „brauchbaren Kompromiß“ mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich des Fahrtenbuchs für steuerliche Zwecke erzielt. Danach läßt das BMF es in Zukunft zu, daß im Fahrtenbuch selbst nur „Patientenbesuch“ vermerkt wird. Namen und Anschrift der aufgesuchten Patienten müssen vom Arzt in einem getrennten Verzeichnis festgehalten werden. Das

Schlagworte

Gesundheitsreform Datenschutz Fahrtenbuch Ärzte Sozialgesetzbuch Wettbewerbsrecht Rehabilitation Vorsorge Prüfung Krankenkassen Health Care Reform Privacy Medical Records Social Security Competition Law Preventive Health Services