CareLit Fachartikel
Gesundheitsreform 2000 - Was bleibt übrig?
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
432045
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Kompromiß für Ärzte bei Fahrtenbuch erzielt BONN. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Joachim Jacob, hat einen „brauchbaren Kompromiß“ mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich des Fahrtenbuchs für steuerliche Zwecke erzielt. Danach läßt das BMF es in Zukunft zu, daß im Fahrtenbuch selbst nur „Patientenbesuch“ vermerkt wird. Namen und Anschrift der aufgesuchten Patienten müssen vom Arzt in einem getrennten Verzeichnis festgehalten werden. Das
Schlagworte
Gesundheitsreform
Datenschutz
Fahrtenbuch
Ärzte
Sozialgesetzbuch
Wettbewerbsrecht
Rehabilitation
Vorsorge
Prüfung
Krankenkassen
Health Care Reform
Privacy
Medical Records
Social Security
Competition Law
Preventive Health Services