CareLit Fachartikel
Pflegeversicherung: Härtefälle bei den Privaten
Fritze, J.; Diedrich, U.; Ziegenhagen, D. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
432051
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ntsprechend § 36 SGB XI können die Pflegekassen „in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III“ weitere Leistungen bis zu einem Maximalwert gewähren, „wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, beispielsweise wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muß“. Bei der häuslichen Pflege darf nach Maßgabe von § 36
Schlagworte
Pflegeversicherung
Härtefälle
Pflegebedürftige
Pflegestufe III
Demenz
Krebserkrankungen
medizinische Gutachten
Medicproof
Qualitätssicherung
Geschlechtsverteilung
Altersverteilung
neurodegenerative Krankheiten
Insurance
Long-Term Care
Dementia
Neoplasms