CareLit Fachartikel
Studentenjob und Rentenversicherung: Die „Pflicht“ bietet auch Vorteile
Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Dokument
432090
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
S tudenten, die mindestens 15 Wochenstunden jobben oder mehr als 630 DM monatlich verdienen, sind verpflichtet, Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen. Dies gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 30. September 1996 begonnen haben. Oft ist zu hören, daß Studenten nicht mehr bereit sind, während der Vorlesungszeit zu arbeiten. Sie befürchten, ein im Vergleich zum künftigen Einkommen geringer Arbeitsverdienst monatlich mindere ihre spätere Rente, weil der „Durchschnitt“ sinke. Das
Schlagworte
Studentenjob
Rentenversicherung
Pflichtbeiträge
freiwillige Beiträge
Durchschnittseinkommen
Altersvorsorge
Student Employment
Social Security
Retirement
Pensions
Insurance
Health
Income
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