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Studentenjob und Rentenversicherung: Die „Pflicht“ bietet auch Vorteile

Buner, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 42 · S. 1 bis 1

Dokument
432090
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Buner, W.
Ausgabe
Heft 42 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

S tudenten, die mindestens 15 Wochenstunden jobben oder mehr als 630 DM monatlich verdienen, sind verpflichtet, Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen. Dies gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die nach dem 30. September 1996 begonnen haben. Oft ist zu hören, daß Studenten nicht mehr bereit sind, während der Vorlesungszeit zu arbeiten. Sie befürchten, ein im Vergleich zum künftigen Einkommen geringer Arbeitsverdienst monatlich mindere ihre spätere Rente, weil der „Durchschnitt“ sinke. Das

Schlagworte

Studentenjob Rentenversicherung Pflichtbeiträge freiwillige Beiträge Durchschnittseinkommen Altersvorsorge Student Employment Social Security Retirement Pensions Insurance Health Income Deutsches Ärzteblatt