CareLit Fachartikel
Gemeinschaftspraxis: Beide Ärzte haften
afp · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
432520
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Gemeinschaftspraxis: Beide Ärzte haften KARLSRUHE. Ärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis gleichartige Leistungen auf einem Fachgebiet erbringen, haften gemeinsam für Fehler, die einem von ihnen bei der Behandlung eines Patienten unterlaufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt in einer Gemeinschaftspraxis für Geburtshilfe und Gynäkologie die Schwangerschaft einer 47jährigen Frau zunächst nicht erkannt. Sie gebar eine
Schlagworte
Gemeinschaftspraxis
Ärzte
Haftung
Behandlung
Patient
Psychotherapeuten
Mindesthonorar
Tarifverhandlungen
Gesundheitsreform
Arzneimittel
Internet
Gesundheitsschäden
Community Practice
Medical Errors
Patient Safety
Psychotherapy