CareLit Fachartikel
BKK: Höhere Ausgaben im ersten Halbjahr
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
432521
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Gemeinschaftspraxis: Beide Ärzte haften KARLSRUHE. Ärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis gleichartige Leistungen auf einem Fachgebiet erbringen, haften gemeinsam für Fehler, die einem von ihnen bei der Behandlung eines Patienten unterlaufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt in einer Gemeinschaftspraxis für Geburtshilfe und Gynäkologie die Schwangerschaft einer 47jährigen Frau zunächst nicht erkannt. Sie gebar eine
Schlagworte
Gemeinschaftspraxis
Haftung
BGH
Psychotherapeuten
Mindesthonorar
Tarifverhandlungen
Arzthelferinnen
Gesundheitsreform
Arzneimittel
Internet
Gesundheitsschäden
Verbraucher
Community Practice
Medical Errors
Psychotherapy
Health Care Costs