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Tarifverhandlungen für Arzthelferinnen: drei Prozent mehr Gehalt
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
432523
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Gemeinschaftspraxis: Beide Ärzte haften KARLSRUHE. Ärzte, die in einer Gemeinschaftspraxis gleichartige Leistungen auf einem Fachgebiet erbringen, haften gemeinsam für Fehler, die einem von ihnen bei der Behandlung eines Patienten unterlaufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzt in einer Gemeinschaftspraxis für Geburtshilfe und Gynäkologie die Schwangerschaft einer 47jährigen Frau zunächst nicht erkannt. Sie gebar eine
Schlagworte
Tarifverhandlungen
Arzthelferinnen
Gehalt
Gemeinschaftspraxis
Bundesgerichtshof
Psychotherapeuten
Mindesthonorar
Gesundheitsreform
Ausbildung
Betriebskrankenkassen
Labor
Psychotherapie
Gesundheitswesen
Berufsausbildung
Sozialversicherung
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