CareLit Fachartikel
EU-Datenbank für seltene Krankheiten
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
432526
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Schwangere: Besserer Schutz am Arbeitsplatz KASSEL. Das Bundesarbeitsgericht hat den Mutterschutz im Hinblick auf mögliche Gefahren am Arbeitsplatz verbessert. Dem Grundsatzurteil zufolge dürfen Ärzte für Schwangere ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn Gefahren vom Arbeitsplatz ausgehen, der Arbeitgeber dies aber nicht von sich aus überprüfen läßt. Damit sprach das Gericht einer Verkäuferin für einen Monat rückwirkend ihr Gehalt zu. (Az. : 5 AZR 49/98) Die
Schlagworte
seltene Krankheiten
EU-Datenbank
Mutterschutz
Beschäftigungsverbot
Ärzte
Sterbehilfe
Forschung
transnationale Zusammenarbeit
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