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Sterbehilfe in den Niederlanden wird weiter liberalisiert
Flintrop, J. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
432527
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Schwangere: Besserer Schutz am Arbeitsplatz KASSEL. Das Bundesarbeitsgericht hat den Mutterschutz im Hinblick auf mögliche Gefahren am Arbeitsplatz verbessert. Dem Grundsatzurteil zufolge dürfen Ärzte für Schwangere ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn Gefahren vom Arbeitsplatz ausgehen, der Arbeitgeber dies aber nicht von sich aus überprüfen läßt. Damit sprach das Gericht einer Verkäuferin für einen Monat rückwirkend ihr Gehalt zu. (Az. : 5 AZR 49/98) Die
Schlagworte
Sterbehilfe
Niederlande
Gesetzesentwurf
Schwerkranke
Zustimmung
Eltern
Strafrecht
Praxis
Bevölkerung
Alzheimerpatienten
Sterbewunsch
Toleranz
Euthanasia
Terminally Ill
Legislation
Parental Consent