CareLit Fachartikel
ATG-Themenkomplexe
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
432542
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
hat und in denen es am Betreuer oder Bevollmächtigten fehlt. Dann ist nämlich der Arzt nach wie vor auf seine Mutmaßung des Patientenwillens angewiesen und keiner Ex-ante-Kontrolle unterworfen. Daß die Gefahr geringer geworden ist, ex post fälschlich wegen unterlassener Maßnahmen zur Lebenserhaltung zur Verantwortung gezogen zu werden, ist dem Frankfurter Beschluß sicher zu danken. Die rechtliche Verurteilung gezielter Herbeiführung des Todes bleibt dagegen unangetastet. Nachbemerkung Die
Schlagworte
Telematik
Gesundheitswesen
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Telemedizin
elektronische Patientenakte
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Euthanasie
Patientenwillen
Telemedicine
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