CareLit Fachartikel
Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten: Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung
Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 36 · S. 1 bis 1
Dokument
432565
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
[99] Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 36, 10. September 1999 V E R S I C H E R U N G E N Kinder sind gesetzlich unfallversichert, wenn ihnen während des Aufenthaltes im Kindergarten etwas zustößt – oder auf dem Hinbeziehungsweise Rückweg. Dasselbe gilt für Schüler allgemeinbildender Schulen und Studenten an Universitäten oder Fachhochschulen. Die Beiträge trägt der Staat. Vorgenommen wird die Versicherung von den „Gemeinde-Unfallversicherungen“ der Bundesländer oder Städte. Bezahlt wird im
Schlagworte
Unfälle
Kinder
Schüler
Studenten
gesetzliche Unfallversicherung
private Unfallversicherung
Erwerbsminderung
Schadensfall
Rente
Gesundheit
Versicherungssumme
Schmerzensgeld
Accidents
Child
Student
Insurance