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Haifischknorpelpulver ist Lebensmittel und kein Arzneimittel: Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 6 bis 12

Dokument
43259
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
6 bis 12
Erschienen: 1997-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um die Untersagung des Inverkehrbringens des von der Antragstellerin hergestellten Produkts x-fit, das vom Antragsgegner als Arzneimittel angesehen wird. Dabei handelt es sich um ein Präparat, das neben Haifischknorpelpulver auch Gelatine, Haferflocken, Apfelpulver, Aromastoffe, Sorbit, Vitamin E, Brombelain und Papain enthält.

Schlagworte

LEBENSMITTELHYGIENE ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELRECHT RECHTSPRECHUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt