CareLit Fachartikel
Haifischknorpelpulver ist Lebensmittel und kein Arzneimittel: Abgrenzung Lebensmittel - Arzneimittel
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 6 bis 12
Dokument
43259
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um die Untersagung des Inverkehrbringens des von der Antragstellerin hergestellten Produkts x-fit, das vom Antragsgegner als Arzneimittel angesehen wird. Dabei handelt es sich um ein Präparat, das neben Haifischknorpelpulver auch Gelatine, Haferflocken, Apfelpulver, Aromastoffe, Sorbit, Vitamin E, Brombelain und Papain enthält.
Schlagworte
LEBENSMITTELHYGIENE
ARZNEIMITTEL
ARZNEIMITTELRECHT
RECHTSPRECHUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt