CareLit Fachartikel
Probiotisches Mittel ist Nahrungsergänzung
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 12 bis 16
Dokument
43260
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das LG Arnsberg hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eines Wettbewerbsvereins abgelehnt, mit dem dieser den weiteren Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittels zur gezielten Versorgung mit Bakterienkulturen untersagen lassen wollte, weil es sich bei diesem probiotischen Produkt in Wirklichkeit um ein Arzneimittel handelt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, daß es sich im vorliegenden Fall um ein Lebensmittel im Sinne des Lebensmittelgesetzes handele, weil es nicht überwiegend zum Zwecke der Heilung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sei.
Schlagworte
ARZNEIMITTELGESETZ
LEBENSMITTELHYGIENE
ARZNEIMITTEL
RECHTSPRECHUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt