CareLit Fachartikel

Probiotisches Mittel ist Nahrungsergänzung

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 12 bis 16

Dokument
43260
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
12 bis 16
Erschienen: 1997-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Das LG Arnsberg hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eines Wettbewerbsvereins abgelehnt, mit dem dieser den weiteren Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittels zur gezielten Versorgung mit Bakterienkulturen untersagen lassen wollte, weil es sich bei diesem probiotischen Produkt in Wirklichkeit um ein Arzneimittel handelt. Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, daß es sich im vorliegenden Fall um ein Lebensmittel im Sinne des Lebensmittelgesetzes handele, weil es nicht überwiegend zum Zwecke der Heilung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sei.

Schlagworte

ARZNEIMITTELGESETZ LEBENSMITTELHYGIENE ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt