Warnhinweise auf Kindertees ausreichend
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 26 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht betont in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1996 die elterliche Mitverantwortung für die Gesundheit ihrer Kinder und hält die Warnhinweise auf Kindertees für ausreichend; die bestmögliche und auffäligste Art der Warnung kann nicht verlangt werden; daß nur 20 Prozent der Verbraucher Gebrauchsanleitungen zu lesen pflegen, ist dabei unerheblich. Damit wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines heute 12jährigen Kindes zurück, welches infolge Dauernuckelns eines von der Beklagten des Ausgangsverfahrens vertriebenen Instant- Tee-Getränks aus ebenfalls von der Beklagten…