CareLit Fachartikel
Einstufung von Teebaumöl umstritten
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 28 bis 31
Dokument
43263
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einstufung von Teebaumöl als Arzneimittel ist umstritten. Einzelne Behörden fordern eine Einstufung als Arzneimittel, obwohl Teebaumölprodukte auch kosmetischen Zwecken dienen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem nachfolgend abgedruckten Beschluß vom 04.06.1997 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Apothekers gegen die Ordnungsverfügung wieder hergestellt. In der Begründung dieses Beschlusses stellt das Gericht fest, daß Teebaumöl sowohl Arzneimittel als auch Kosmetikum sein kann.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ARZNEIMITTELRECHT
RECHTSPRECHUNG
Lebensmittel und Recht
Frankfurt