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Einstufung von Teebaumöl umstritten

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 28 bis 31

Dokument
43263
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
28 bis 31
Erschienen: 1997-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Einstufung von Teebaumöl als Arzneimittel ist umstritten. Einzelne Behörden fordern eine Einstufung als Arzneimittel, obwohl Teebaumölprodukte auch kosmetischen Zwecken dienen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in seinem nachfolgend abgedruckten Beschluß vom 04.06.1997 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines Apothekers gegen die Ordnungsverfügung wieder hergestellt. In der Begründung dieses Beschlusses stellt das Gericht fest, daß Teebaumöl sowohl Arzneimittel als auch Kosmetikum sein kann.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELRECHT RECHTSPRECHUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt