CareLit Fachartikel
Der Krankenhausträger hat dafür zu sorgen, daß über den Verbleib von Behandlungsunterlagen jederzeit Klarheit besteht
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 5 bis 7
Dokument
43266
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Krankenhausträger ist dafür verantwortlich, die Behandlungsunterlagen zusammenzuhalten und zu wissen, wo sie veblieben sind. Es gehört zu den Organisationsaufgaben eines Krankenhauses, Unterlagen, die Auskunft über das Behandlungsgeschehen geben, zu sichern. Nach einem Urteil des BGH vom 21. November 1995 hat der Krankenhausträger dafür zu sorgen, daß über den Verbleib von Behandlungsunterlagen jederzeit Klarheit besteht.
Schlagworte
KRANKENAKTE
AUFBEWAHRUNGSFRIST
VORSCHRIFTEN
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt