CareLit Fachartikel
Krankenhausbehandlung: Arzt-Entscheidung muß selbst bei Münchausen-Syndrom akzeptiert werden
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 7
Dokument
43267
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Entscheidet sich ein Krankenhausarzt, eine Patientin zur stationären Behandlung aufzunehmen, so muß dies von ihrer Krankenkasse auch dann akzeptiert und bezahlt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, daß eine Aufnahme nicht erdorderlich war und es sich um eine Krankenhauswanderin handelt. BSG-Urteil vom 21.8.1996.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
KRANKENKASSE
STATIONAER
KOSTEN
KRANKENHAUS
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt