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Krankenhausbehandlung: Arzt-Entscheidung muß selbst bei Münchausen-Syndrom akzeptiert werden

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 7

Dokument
43267
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
7
Erschienen: 1997-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Entscheidet sich ein Krankenhausarzt, eine Patientin zur stationären Behandlung aufzunehmen, so muß dies von ihrer Krankenkasse auch dann akzeptiert und bezahlt werden, wenn sich nachträglich herausstellt, daß eine Aufnahme nicht erdorderlich war und es sich um eine Krankenhauswanderin handelt. BSG-Urteil vom 21.8.1996.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL KRANKENKASSE STATIONAER KOSTEN KRANKENHAUS THERAPIE RECHTSPRECHUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt