CareLit Fachartikel
Gesteigerte Aufklärungspflicht bei möglichen risikobehafteten Nachoperationen schon vvor erster Operation
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 10 bis 12
Dokument
43268
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist auch bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Operation regelmäßig mit einer riskanten Nachoperation zu rechnen, muß der behandelnde Arzt schon vor dem ersten Eingriff auf diese Möglichkeit hinweisen. Klärt er nicht über das Risiko einer weiteren Operation auf, kann er gegenüber dem Patienten zum Schadenersatz verpflichtet sein. BGH-Urteil vom 9.7.1996.
Schlagworte
PRAEOPERATIVE MASSNAHMEN
AUFKLAERUNGSPFLICHT
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt