CareLit Fachartikel

Gesteigerte Aufklärungspflicht bei möglichen risikobehafteten Nachoperationen schon vvor erster Operation

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 10 bis 12

Dokument
43268
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
10 bis 12
Erschienen: 1997-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Ist auch bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Operation regelmäßig mit einer riskanten Nachoperation zu rechnen, muß der behandelnde Arzt schon vor dem ersten Eingriff auf diese Möglichkeit hinweisen. Klärt er nicht über das Risiko einer weiteren Operation auf, kann er gegenüber dem Patienten zum Schadenersatz verpflichtet sein. BGH-Urteil vom 9.7.1996.

Schlagworte

PRAEOPERATIVE MASSNAHMEN AUFKLAERUNGSPFLICHT RECHTSPRECHUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt