CareLit Fachartikel
Privatkliniken haben keinen Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 17 bis 25
Dokument
43271
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine Verträge mit Privatkliniken abschließen, wenn die in den Bettenbedarfsplan aufgenommenen anderen Krankenhäuser für die Versorgung von Kassenpatienten ausreichen. BSG-Urteil vom 20.11.1996.
Schlagworte
TRAEGERSCHAFT
PRIVAT-GEWERBLICH
KRANKENKASSE
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
KRANKENHAUS
PRIVATBEHANDLUNG
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt