CareLit Fachartikel
Bei Gehaltseinstufung der Krankenhausärzte bleibt das AIP unberücksichtigt
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 25 bis 31
Dokument
43272
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Musterprozeß durch Urteil vom 25. September 1996 entschieden, daß bei der Eingrupierung von Klinikärzten in Vergütungsgruppen die vorausgegangene Dienstzeit als Arzt im Praktikum unberücksichtigt bleibt. Nur die Tätigkeit als vollapprobierter Arzt ist maßgebend.
Schlagworte
AERZTLICHES PERSONAL
KRANKENHAUS
EINGRUPPIERUNG
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt