CareLit Fachartikel

Bei Gehaltseinstufung der Krankenhausärzte bleibt das AIP unberücksichtigt

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 25 bis 31

Dokument
43272
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
25 bis 31
Erschienen: 1997-10-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Musterprozeß durch Urteil vom 25. September 1996 entschieden, daß bei der Eingrupierung von Klinikärzten in Vergütungsgruppen die vorausgegangene Dienstzeit als Arzt im Praktikum unberücksichtigt bleibt. Nur die Tätigkeit als vollapprobierter Arzt ist maßgebend.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL KRANKENHAUS EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG Krankenhaus und Recht Frankfurt