CareLit Fachartikel
Krankenhaus-Angestellte müssen Lehrgangskosten nicht zurückerstatten
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 1 · S. 31 bis 33
Dokument
43273
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Weiterbildungskosten nach Nr. 7 SR 2a BAT komme nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung und im Rahmen des Personalbedarfs des Arbeitgebers weitergebildet worden ist. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 6.11.1996.
Schlagworte
KOSTEN
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
WEITERBILDUNG
OP
Krankenhaus und Recht
Frankfurt