CareLit Fachartikel
Rechtliche Klarstellung für Medizinprodukte
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 31 · S. 1 bis 1
Dokument
432742
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern BÄK und „Lebenshilfe“: Kritik an Praxis der Spätabtreibungen KÖLN. Gegen die Spätabtreibung von lebensfähigen Kindern – soweit das Leben der Schwangeren nicht gefährdet ist – wenden sich die Bundesärztekammer und die „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung“. In einer Ende Juli veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es, es sei eine mißbräuchliche Interpretation der medizinischen Indikation des § 218 a Abs. 2 Strafgesetzbuch, „wenn die
Schlagworte
Medizinprodukte
rechtliche Klarstellung
Erstattung
Sozialgesetzbuch
Leistungspflicht
Bundesverband
Krankenkassen
Gesetzgeber
Leistungsausschluss
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Medical Devices
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