CareLit Fachartikel

Rechtliche Klarstellung für Medizinprodukte

WZ · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 31 · S. 1 bis 1

Dokument
432742
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
WZ
Ausgabe
Heft 31 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Aus Bund und Ländern BÄK und „Lebenshilfe“: Kritik an Praxis der Spätabtreibungen KÖLN. Gegen die Spätabtreibung von lebensfähigen Kindern – soweit das Leben der Schwangeren nicht gefährdet ist – wenden sich die Bundesärztekammer und die „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung“. In einer Ende Juli veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es, es sei eine mißbräuchliche Interpretation der medizinischen Indikation des § 218 a Abs. 2 Strafgesetzbuch, „wenn die

Schlagworte

Medizinprodukte rechtliche Klarstellung Erstattung Sozialgesetzbuch Leistungspflicht Bundesverband Krankenkassen Gesetzgeber Leistungsausschluss neue Produkte Medical Devices Health Care Reform Legislation Health Insurance Social Security Patient Care