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Diagnosenverschlüsselung: Die ICD-10 kommt

Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 30 · S. 1 bis 1

Dokument
432807
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Glöser, S.
Ausgabe
Heft 30 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

ast unbemerkt und völlig unerwartet hat Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer den seit Jahren umstrittenen Diagnosencode ICD-10 in Kraft gesetzt. Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte werden danach verpflichtet, vom 1. Januar 2000 an Diagnosen nach der überarbeiteten zehnten Revision der ICD zu verschlüsseln. Die Ärzte haben das, eher zufällig, einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger entnommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich über den Alleingang der Ministerin

Schlagworte

Diagnosenverschlüsselung ICD-10 Gesundheitswesen Ärzte Kassenärztliche Bundesvereinigung Transparenz Bürokratie Patienten Krankenhaus Bundesgesundheitsministerin Classification Health Care Reform Medical Records Systems Computerized Physician's Role Transparency