CareLit Fachartikel
Diagnosenverschlüsselung: Die ICD-10 kommt
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
432807
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ast unbemerkt und völlig unerwartet hat Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer den seit Jahren umstrittenen Diagnosencode ICD-10 in Kraft gesetzt. Niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte werden danach verpflichtet, vom 1. Januar 2000 an Diagnosen nach der überarbeiteten zehnten Revision der ICD zu verschlüsseln. Die Ärzte haben das, eher zufällig, einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger entnommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigte sich über den Alleingang der Ministerin
Schlagworte
Diagnosenverschlüsselung
ICD-10
Gesundheitswesen
Ärzte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Transparenz
Bürokratie
Patienten
Krankenhaus
Bundesgesundheitsministerin
Classification
Health Care Reform
Medical Records Systems
Computerized
Physician's Role
Transparency