CareLit Fachartikel
Festbeträge sollen per Rechtsverordnung erlassen werden
Korzilius, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
432811
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen Geheimnisse preisgeben FRANKFURT/M. Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen seit dem 1. Dezember 1998 Therapiegeheimnisse, die „für die Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib oder Leben des Gefangenen oder Dritter“ von Bedeutung sind, dem Anstaltsleiter mitteilen. Eine entsprechende Änderung des Strafvollzugsgesetzes, die noch von der christlich-liberalen Regierung auf den Weg
Schlagworte
Festbeträge
Arzneimittel
Rechtsverordnung
Gesundheitsministerium
Krankenkassen
Pharmaindustrie
Preisverhandlungen
Hilfsmittel
Datenschutz
Psychotherapie
Strafvollzug
Forschung
Drug Costs
Health Policy
Pharmaceutical Industry
Health Care Reform