CareLit Fachartikel
Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen Geheimnisse preisgeben
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
432813
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen Geheimnisse preisgeben FRANKFURT/M. Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen seit dem 1. Dezember 1998 Therapiegeheimnisse, die „für die Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib oder Leben des Gefangenen oder Dritter“ von Bedeutung sind, dem Anstaltsleiter mitteilen. Eine entsprechende Änderung des Strafvollzugsgesetzes, die noch von der christlich-liberalen Regierung auf den Weg
Schlagworte
Psychotherapeuten
Strafvollzug
Geheimnisse
Therapiegeheimnisse
Vollzugsbehörde
Datenschutz
Vertrauensverhältnis
Kriminalitätsfurcht
Patientenbeziehung
Fehlentwicklung
Gesetzgeber
Informationsgrundlagen
Psychotherapy
Confidentiality
Prisons
Patient-Physician Relations