CareLit Fachartikel
Wissenschaftsrat: Neue Empfehlungen
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
432814
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen Geheimnisse preisgeben FRANKFURT/M. Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen seit dem 1. Dezember 1998 Therapiegeheimnisse, die „für die Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib oder Leben des Gefangenen oder Dritter“ von Bedeutung sind, dem Anstaltsleiter mitteilen. Eine entsprechende Änderung des Strafvollzugsgesetzes, die noch von der christlich-liberalen Regierung auf den Weg
Schlagworte
Psychotherapie
Strafvollzug
Therapiegeheimnis
Datenschutz
Forschung
Pflegeversicherung
Abtreibung
Arzneimittel
Festbeträge
Gesundheitswesen
Medizinische Hochschule
Transplantationsforschung
Psychotherapy
Prisoners
Confidentiality
Data Protection