CareLit Fachartikel
Abtreibungen: Änderung der Anschrift für Bundesstatistik
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 30 · S. 1 bis 1
Dokument
432816
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen Geheimnisse preisgeben FRANKFURT/M. Psychotherapeuten im Strafvollzug müssen seit dem 1. Dezember 1998 Therapiegeheimnisse, die „für die Aufgabenerfüllung der Vollzugsbehörde oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für Leib oder Leben des Gefangenen oder Dritter“ von Bedeutung sind, dem Anstaltsleiter mitteilen. Eine entsprechende Änderung des Strafvollzugsgesetzes, die noch von der christlich-liberalen Regierung auf den Weg
Schlagworte
Abtreibungen
Bundesstatistik
Schwangerschaftsabbrüche
Arztpraxen
Gesundheitswesen
Datenschutz
Psychotherapeuten
Therapiegeheimnisse
Vollzugsbehörde
Kriminalitätsfurcht
Abortion
Statistics
Confidentiality
Psychotherapy
Health Services
Criminal Law