CareLit Fachartikel
Rechtsreport: Beiträge I/1999
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
432923
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bildung eines gesonderten Honorartopfes für Computertomographie-(CT-) und Magnetresonanztherapie(MRT-)Leistungen ist rechtmäßig. Die Kläger, die als Radiologen in einer Gemeinschaftspraxis tätig sind, haben sich gegen den Honorarbescheid ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gewandt. Sie halten deren Honorarverteilungsmaßstab insoweit für rechtswidrig, als darin gesonderte Honorartöpfe für CTund MRT-Leistungen geschaffen worden sind. Das Bundessozialgericht hat entschieden, daß diese
Schlagworte
Honorartopf
Computertomographie
Magnetresonanztherapie
Kassenärztliche Vereinigung
Radiologen
Teilbudgets
Punktwert
Mengenzuwachs
Verteilungsregelungen
medizinisch-technische Großgeräte
Radiology
Tomography
X-Ray Computed
Magnetic Resonance Imaging
Health Care Costs
Health Care Reform