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rco · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
433313
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Solidaritätsstärkungsgesetz, das seit Januar in Kraft ist, wurden wieder Leistungen für Zahnersatz für nach 1978 Geborene eingeführt. Auf jeden Fall bleibt für Versicherte aber ein Eigenanteil von grundsätzlich 50 Prozent. Wer alle Prophylaxemaßnahmen einhält, kann diesen bis zu 35 Prozent senken. Das heißt, daß für die GKV-Versicherten, wollen sie den Rest nicht aus eigener Tasche bezahlen, weiterhin ein Bedarf an Zahnersatz-Zusatztarifen der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Schlagworte
Zahnersatz
private Krankenversicherung
Zusatzversicherung
Prophylaxemaßnahmen
Versicherungsschutz
Krankentagegeld
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Lebensversicherung
Postbank
Dental Prosthesis
Health Insurance
Insurance
Health
Life
Accident