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Lebensversicherung und Darlehen: Stellungnahme löst Probleme nicht

Wendland, H. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 22 · S. 1 bis 1

Dokument
433380
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Wendland, H.
Ausgabe
Heft 22 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

W enn Lebensversicherungsbeiträge abgetreten werden, um ein Betriebsdarlehen zu sichern, werden sie vom Finanzamt nicht mehr als Sonderausgaben anerkannt, und die Erträge daraus sind zu versteuern. Wann eine Abtretung steuerschädlich ist und wann nicht, hat die Finanzverwaltung in zahlreichen Erlassen so detailliert niedergeschrieben, daß schon fast keiner mehr durchblickt. Vor einer Weile hat das Bundesministerium der Finanzen (Schreiben vom 8. Mai 1998) zu Zweifelsfragen Stellung genommen.

Schlagworte

Lebensversicherung Darlehen Abtretung Steuerschädlichkeit Finanzamt Sondertilgung Kapitalwahlrecht Steuervergünstigungen Umschuldung Rückkaufswert Insurance Loans Taxation Financial Management Tax Deductions Tax Exemption