CareLit Fachartikel
Ärztliche Fortbildung in Davos (Schweiz) 13. Interdisziplinäre
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
433512
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bewertungsausschuß nach § 87 Abs. 3 SGB V hat in seiner 57. Sitzung am 4. Mai 1999 Änderungen des EBM beschlossen. Rückwirkend zum 1. April 1999 werden die Voraussetzungen zur Berechnung von Phlebographien und Lymphographien dahingehend geändert, daß computergestützte Analysen bei Untersuchungen der Extremitäten nicht mehr obligater Leistungsbestandteil sind, sondern nach einem Zuschlag (Nr. 5142) berechnet werden können. Zum 1. Juli 1999 ändern sich die Bewertungen und die
Schlagworte
ärztliche Fortbildung
Davos
interdisziplinär
Gesundheitsuntersuchungen
Phlebographie
Lymphographie
computergestützte Analyse
Drogenabhängigkeit
Substitutionsbehandlung
EBM
Leistungsbewertung
Education
Medical
Health Promotion
Drug Dependence
Health Services