CareLit Fachartikel
Lohnnebenkosten: Etikettenschwindel
Budde, M. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
433696
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ohnnebenkosten sind solche Kosten der Betriebe, die zusätzlich zum Lohn vom Arbeitgeber aufgebracht werden müssen. Deshalb zählt die Hälfte der Sozialbeiträge nicht zu den Lohnnebenkosten. Das betrifft die gesetzliche Renten-, Kranken-, Arbeitslosenund Pflegeversicherung. Denn die Hälfte der Sozialbeiträge zahlt der Arbeitnehmer von seinem Lohn. Das heißt: Von den rund 40 Prozent Sozialabgaben, die auf Basis des Lohnes oder Gehaltes erhoben werden, rechnen nur 20 Prozent zu den
Schlagworte
Lohnnebenkosten
Sozialabgaben
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Versicherungsbetrug
Etikettenschwindel
Sozialversicherung
Gewerkschaften
Regierung
Frühberentungen
Diskriminierung
Sozialleistungssystem
Social Costs
Labor Costs
Social Insurance
Health Insurance