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Lohnnebenkosten: Etikettenschwindel

Budde, M. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 17 · S. 1 bis 1

Dokument
433696
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Budde, M.
Ausgabe
Heft 17 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

ohnnebenkosten sind solche Kosten der Betriebe, die zusätzlich zum Lohn vom Arbeitgeber aufgebracht werden müssen. Deshalb zählt die Hälfte der Sozialbeiträge nicht zu den Lohnnebenkosten. Das betrifft die gesetzliche Renten-, Kranken-, Arbeitslosenund Pflegeversicherung. Denn die Hälfte der Sozialbeiträge zahlt der Arbeitnehmer von seinem Lohn. Das heißt: Von den rund 40 Prozent Sozialabgaben, die auf Basis des Lohnes oder Gehaltes erhoben werden, rechnen nur 20 Prozent zu den

Schlagworte

Lohnnebenkosten Sozialabgaben Arbeitgeber Arbeitnehmer Versicherungsbetrug Etikettenschwindel Sozialversicherung Gewerkschaften Regierung Frühberentungen Diskriminierung Sozialleistungssystem Social Costs Labor Costs Social Insurance Health Insurance