CareLit Fachartikel
Steuertip: Zulage für Kinder
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 17 · S. 1 bis 1
Dokument
433720
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bisher haben Kinder, die auf dem Grundstück der Eltern ein Haus oder eine Wohnung errichtet haben, nur dann die staatliche Eigenheimzulage erhalten, wenn sie auch das Eigentum an dem dazugehörenden Grundstücksteil erworben haben. Dies ist oft ein unüberwindbares Hindernis, wenn sich die Eltern das Eigentum an ihrem Grundstück auch weiterhin vorbehalten wollen. Wie die Deutsche Bank Bauspar AG mitteilt, hat die Finanzverwaltung diese Hürde mit einem Anwendungserlaß zur Eigenheimzulage aus dem
Schlagworte
Eigenheimzulage
Kinder
Grundstück
Nutzungsrecht
Bauen
Eltern
Immobilien
Finanzverwaltung
Anwendungserlaß
Eigentum
Housing Subsidies
Child
Real Estate
Property
Family
Government Programs