CareLit Fachartikel
Medizinische Ausbildung: Irrtümer - und kein Ende?
Gulich, M.S. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 16 · S. 1 bis 1
Dokument
433779
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat verboten, die Studentenzahl zu regulieren. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat am 18. Juli 1972 auf der Grundlage von Artikel 12 Grundgesetz (Freiheit der Berufswahl) entschieden, daß es nicht zulässig sei, die Zahl der Zulassungen zum Medizinstudium an einem wie auch immer festgestellten „Ärztebedarf“ zu orientieren. Das BVG verpflichtete die medizinischen Fakultäten, die Ausbildungskapazitäten „erschöpfend“ zu nutzen. Das Bundesverfassungsgericht schreibt
Schlagworte
medizinische Ausbildung
Approbationsordnung
Bundesverfassungsgericht
Zulassungszahlen
Kapazitätsverordnung
Prüfungen
Reformen
integrierte Unterrichtsangebote
Qualitätsverbesserung
Studiengänge
Education
Medical
Medical Education
Medical Students
Curriculum
Educational Measurement