CareLit Fachartikel
Einstweilige Anordnung gegen EBM 96 erfolglos
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1997 · Heft 11 · S. 33 bis 35
Dokument
43378
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschluß des LSG NRW vom 07.05.1996 - L 11 SKa 5/96: Die Klage eines Orthopäden, der sich aufgrund der fallbezogenen Abstaffelungsregelungen (seit 01.01.1996 in Kraft) hinsichtlich der Sonographie und Röntgenleistungen vom Konkurs bedroht sah und die Schließung seiner Praxis befürchtete, wurde abgewiesen. Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das Inkrafttreten des EBM zum 01.01.1996 wurde sowohl vom Sozialgericht als auch vom Landessozialgericht als unbegründet zuzückgewiesen.
Schlagworte
ARZTRECHT
GESETZ
GEBUEHRENORDNUNG FUER AERZTE
RECHTSPRECHUNG
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt