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Einstufung bleibt auch bei Tarifwechsel
afp · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
433903
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Private Krankenversicherer müssen bei einem Tarifwechsel des Versicherungsnehmers an dessen Einstufung im ursprünglichen Vertrag festhalten. Das geht aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Allerdings hoben die Berliner Richter eine Verfügung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen auf, die nach Ansicht des Gerichts den Verbrauchern zu viele Vorteile verschafft hätte. (Az. : 1 A 1. 97) Die Hallesche-Nationale Krankenversicherung AG bot früher einen
Schlagworte
Tarifwechsel
Krankenversicherung
Einstufung
Risikozuschlag
Verbraucherschutz
Schadenersatz
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Vorerkrankungen
Sozialversicherung
Insurance
Health Insurance
Risk Assessment
Liability Insurance
Personal Injury
Consumer Protection