Die Bundesschiesstelle nach 18 a Absatz 6 KHG
Wagener, A. · Das Krankenhaus, Berlin · 1997 · Heft 11 · S. 666 bis 668
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nachdem es erklärtes Ziel des BMG, im Einvernehmen mit den im Gesundheitswesen beteiligten Organisationen und Verbänden unter dem Slogan Vorfahrt für die Selbstverwaltung den Handlungsspielraum der Selbstverwaltungsebene durch das 1. und 2. NOG erheblich zu erweitern, ergab sich die notwendige Konsequenz, in Verbindung mit dem Kompetenzzuwachs auf Bundesebene eine damit korrespondierende Bundesschiedsstelle im Krankenhausbereich zu etablieren. Fristgerecht zum 27. August 1997 ist die Vereinbarung über die Bildung einer Schiedsstelle nach 18 a Absatz 6 KHG nebst einer Geschäftsordnung für die Schiedsstelle zwis…