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Assekuranz bezahlt Kreditkosten

rco · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
434135
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 12 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Schuldlos in einen Unfall verwickelte Autofahrer müssen wegen der Reparaturkosten für ihr Auto weder auf eigene Rechnung ihr Konto überziehen noch einen Kredit aufnehmen. In der Regel genügt es, der gegnerischen Versicherung den Schaden umgehend zu melden und von ihr eine Kostenübernahme-Erklärung zu verlangen. Liegt diese der Werkstatt oder dem Autovermieter vor, rechnen diese mit der Assekuranz direkt ab. Ist die Rechtslage unklar und verweigert die Versicherung des Unfallverursachers

Schlagworte

Assekuranz Kreditkosten Unfall Versicherung Kostenübernahme Geschädigter Vorschuss Schmerzensgeld Bauspargeschäft Allianz Insurance Accidents Compensation Loans Financial Services Health Insurance