CareLit Fachartikel
Assekuranz bezahlt Kreditkosten
rco · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
434135
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schuldlos in einen Unfall verwickelte Autofahrer müssen wegen der Reparaturkosten für ihr Auto weder auf eigene Rechnung ihr Konto überziehen noch einen Kredit aufnehmen. In der Regel genügt es, der gegnerischen Versicherung den Schaden umgehend zu melden und von ihr eine Kostenübernahme-Erklärung zu verlangen. Liegt diese der Werkstatt oder dem Autovermieter vor, rechnen diese mit der Assekuranz direkt ab. Ist die Rechtslage unklar und verweigert die Versicherung des Unfallverursachers
Schlagworte
Assekuranz
Kreditkosten
Unfall
Versicherung
Kostenübernahme
Geschädigter
Vorschuss
Schmerzensgeld
Bauspargeschäft
Allianz
Insurance
Accidents
Compensation
Loans
Financial Services
Health Insurance