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Sozialgericht Köln: Der Bundesausschuß muß Akten nicht offenlegen

Maus, J. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
434157
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Maus, J.
Ausgabe
Heft 11 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Aus Bund und Ländern Sozialgericht Köln: Der Bundesausschuß muß Akten nicht offenlegen KÖLN. Das Sozialgericht Köln hat Anträge von zwei Pharmaverbänden und einem Hersteller auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zurückgewiesen. Die Anträge standen im Zusammenhang mit der Erarbeitung der neuen Arzneimittel-Richtlinien. Die Verbände und der Hersteller hatten moniert, daß ihnen keine Einsicht in die Akten des Bundesausschusses gewährt

Schlagworte

Bundesausschuss Sozialgericht Arzneimittel-Richtlinien Krankenhausapotheken Mutterschutz Gesundheitsförderung Medizinprodukte klinische Prüfungen Ethikkommission Gesetzliche Krankenversicherung Health Policy Drug Approval Ethics Committees Pharmaceutical Services Maternal Welfare Health Promotion