CareLit Fachartikel
Sozialgericht Köln: Der Bundesausschuß muß Akten nicht offenlegen
Maus, J. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
434157
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Sozialgericht Köln: Der Bundesausschuß muß Akten nicht offenlegen KÖLN. Das Sozialgericht Köln hat Anträge von zwei Pharmaverbänden und einem Hersteller auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zurückgewiesen. Die Anträge standen im Zusammenhang mit der Erarbeitung der neuen Arzneimittel-Richtlinien. Die Verbände und der Hersteller hatten moniert, daß ihnen keine Einsicht in die Akten des Bundesausschusses gewährt
Schlagworte
Bundesausschuss
Sozialgericht
Arzneimittel-Richtlinien
Krankenhausapotheken
Mutterschutz
Gesundheitsförderung
Medizinprodukte
klinische Prüfungen
Ethikkommission
Gesetzliche Krankenversicherung
Health Policy
Drug Approval
Ethics Committees
Pharmaceutical Services
Maternal Welfare
Health Promotion