CareLit Fachartikel
DAK für mehr Gesundheitsförderung
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
434160
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Sozialgericht Köln: Der Bundesausschuß muß Akten nicht offenlegen KÖLN. Das Sozialgericht Köln hat Anträge von zwei Pharmaverbänden und einem Hersteller auf den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zurückgewiesen. Die Anträge standen im Zusammenhang mit der Erarbeitung der neuen Arzneimittel-Richtlinien. Die Verbände und der Hersteller hatten moniert, daß ihnen keine Einsicht in die Akten des Bundesausschusses gewährt
Schlagworte
Gesundheitsförderung
Gesundheitsvorsorge
Gesetzliche Krankenversicherung
Prävention
Medizinprodukte
klinische Forschung
Ethikkommission
Mutterschutz
Krankenhausapotheken
Arzneimittelrichtlinien
Health Promotion
Health Policy
Health Services
Preventive Health Services
Pharmaceutical Services
Ethics