CareLit Fachartikel

Erhebung der Altenpflegeumlage in Nordrhein-Westfalen

Engel, M. · PflegeRecht, Neuwied · 1997 · Heft 11 · S. 156 bis 159

Dokument
43448
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Engel, M.
Ausgabe
Heft 11 / 1997
Jahrgang 1
Seiten
156 bis 159
Erschienen: 1997-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Altenpflegeumlage wird derzeit in Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erhoben. Sie dient der Ausbildung der Altenpfleger in den jeweiligen Ländern. Sie soll eingeführt werden in Hessen und in Schleswig-Holstein. Die hier zu besprechende Entscheidung war die erste Entscheidung eines Obergerichts zu der Frage der Zulässigkeit dieser Umlage. Sie hat bundesweite Beachtung gefunden. Dies heißt nicht, daß sie überall anerkannt worden wäre.

Schlagworte

KOSTENBETEILIGUNG ALTENPFLEGE RECHTSPRECHUNG NORDRHEIN-WESTFALEN ALTENPFLEGEAUSBILDUNG PflegeRecht Neuwied