CareLit Fachartikel
Erhebung der Altenpflegeumlage in Nordrhein-Westfalen
Engel, M. · PflegeRecht, Neuwied · 1997 · Heft 11 · S. 156 bis 159
Dokument
43448
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Altenpflegeumlage wird derzeit in Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erhoben. Sie dient der Ausbildung der Altenpfleger in den jeweiligen Ländern. Sie soll eingeführt werden in Hessen und in Schleswig-Holstein. Die hier zu besprechende Entscheidung war die erste Entscheidung eines Obergerichts zu der Frage der Zulässigkeit dieser Umlage. Sie hat bundesweite Beachtung gefunden. Dies heißt nicht, daß sie überall anerkannt worden wäre.
Schlagworte
KOSTENBETEILIGUNG
ALTENPFLEGE
RECHTSPRECHUNG
NORDRHEIN-WESTFALEN
ALTENPFLEGEAUSBILDUNG
PflegeRecht
Neuwied