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Symposium für Juristen und Ärzte – Ärztliche Schweigepflicht: Druck von allen Seiten

Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1999 · Heft 5 · S. 1 bis 1

Dokument
434654
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Rieser, S.
Ausgabe
Heft 5 / 1999
Jahrgang 31
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

tädtisches Krankenhaus, Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe: Außer den Zimmernummern sind die Namen der Patientinnen neben der Tür gut lesbar. Eine praktische Regelung, wie viele meinen – oder strenggenommen schon ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, weil auch die Tatsache, daß jemand in Behandlung ist, darunterfällt? Der Medizinische Dienst der Krankenkasse Z überprüft, ob es im Krankenhaus X zu Fehlbelegungen gekommen ist. Welche Unterlagen sind ihm zur Verfügung zu

Schlagworte

ärztliche Schweigepflicht Datenschutz Patientenrechte Krankenhaus Gynäkologie Telemedizin medizinische Forschung Informationsaustausch Gesetzgebung Krankenkassen Patientenakten Symposium Confidentiality Data Protection Patient Rights Hospitals